Achtung!!!
Aufgrund der neuen Corona Schutzverordnung und unserer Verantwortung den sich in unsere Betreuung begebenen Schwangeren, Wöchnerinnen, Kindern und jungen Familien gegenüber, haben wir für unsere Hebammenpraxis folgende Corona Schutzmaßnahmen beschlossen:
Für alle Kurse und Seminare gilt die 3G Regel (d.h. vollständig geimpft, genesen oder einen negativen Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, von eine offiziellen Stelle), mit der Empfehlung, eine Maske zu tragen.
Das Tragen einer FFP2 Maske stellt, nach derzeitigem Stand, den besten Schutz vor einer Infektion dar.
Wir empfehlen daher grundsätzlich das Tragen einer FFP2 Maske.
Ob die Teilnehmer/innen eine Maske tragen möchten, liegt im eigenen Ermessen.
Einzeltermine mit den Hebammen sind von dieser Regel ausgenommen .
Das Tragen der Maske ist in diesem Fall aber verpflichtend!!!
Stand: 04.04.2022
Notfallmaßnahmen bei Säuglingen und Kleinkindern

Wie kann man einem Kind in einer akuten Notfallsituation helfen und welche Maßnahmen muss man einleiten?
In diesem Kursus werden die häufigsten Notfälle wie z. B. Verletzungen, Verbrennungen, Insektenstiche, Atemstillstand und Fieberkrämpfe besprochen.
Sie haben die Möglichkeit eine Herz-Lungen-Wiederbelebung vor Ort zu üben
Leitung: |
Jürgen Wegner (Rettungsassistent und Ausbilder)
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Dauer: |
1 Termin ca. 90 Minuten
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Kurstermine 2022
05.05.2022 |
donnerstags
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19:15 - 20:45 Uhr |
02.06.2022
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donnerstags | 19:15 - 20:45 Uhr |
23.06.2022
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donnerstags | 19:15 - 20:45 Uhr |
11.08.2022
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donnerstags | 19:15 - 20:45 Uhr |
15.09.2022
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donnerstags | 19:15 - 20:45 Uhr |
27.10.2022
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donnerstags | 19:15 - 20:45 Uhr |
08.12.2022
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donnerstags | 19:15 - 20:45 Uhr |
Gebühren und Bankverbindung
Die Gebühr beträgt 15,00 € pro Person
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Die Gebühr ist bis spätestens 1 Woche vor Seminarbeginn zu überweisen
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Sparkasse Aachen
IBAN: DE17 3905 0000 1071 0430 44 BIC: AACSDE33XXX Name, Kursbezeichnung und -beginn angeben |
Anmeldung: bitte pro Teilnehmer eine Anmeldung ausfüllen!!!
Eine vorzeitige Kündigung vor Ende des Kurses ist, gleich aus welchen Gründen, nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 626 und § 627 BGB wird ausdrücklich verzichtet.